Kaufmann/-frau - Bürokommunikation

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Braunschweig, GermanyNot statedGeprüft am 2026-10-13

Beleg für Chinesisch (Arbeitgeberoriginal)

Chinesisch erforderlich
zwingende Kenntnisse der chinesischen Sprache

Erforderliches Chinesisch ist eine ausdrücklich genannte Sprachanforderung. Erwünschtes Chinesisch ist ein Vorteil, teils unter einer Überschrift wie Preferred qualifications. Die Kennzeichnung ist Joyrneys Einordnung des Originals und lockert keine anderen Anforderungen.

Alle passenden Stellen

Stellenfakten und Sprachbelege

Quelle: Arbeitgeberanzeige bei der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Eintrag enthält nur Stellenfakten und kurze Originalbelege der Sprachanforderungen. Vollständige Aufgaben, Bedingungen und Bewerbungshinweise stehen in der Originalanzeige. Requirements zwingende Kenntnisse der chinesischen Sprache
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